Signale: Geschwindigkeitssignale
Dauernde ortsfeste Geschwindigkeitssignale (G)
Geschwindigkeitssignale signalisieren die höchstzulässige Geschwindigkeit für einen Streckenabschnitt. Die Geschwindigkeitsangabe gilt ab dem Moment, wo die erste Achse des Zuges die Tafel passiert hat.
Signal G 1 Das ortsfeste Geschwindigkeitssignal ist eine weisse Tafel mit schwarzer Zahl, entsprechend der höchstzulässigen Geschwindigkeit des folgenden Streckenabschnitts (Bundesplatz).
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Signal G 1 Werden zwei Geschwindigkeitsangaben für den gleichen Streckenabschnitt angezeigt, so gilt die niedrigere Geschwindigkeit für Oldtimerfahrzeuge (Steinenberg).
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Signal G 2 Das ortsfeste Geschwindigkeitssignal mit Zusatztafel (Pfeil) zeigt die höchstzulässige Geschwindigkeit je nach Richtung an (Depot Ruchfeld).
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Signal G 3 Das ortsfeste Geschwindigkeitssignal bei einer Weichenantenne (K) zeigt die höchstzulässige Geschwindigkeit einer zu unterfahrenden Weichenantenne an (Bahnhof SBB).
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Signal G 4 Das ortsfeste Signal bei einer Weiche gilt ohne weitere Zusatztafel nur für das Betriebsgleis (Habermatten).
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Signal G 5 Das ortsfeste Signal bei einer Kreuzung gilt auch für eine unmittelbar anschliessende, stumpf zu befahrende Weiche (Voltaplatz).
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Veränderliches Geschwindigkeitssignal (G)
Ein veränderliches Ortssignal befindet sich im Zeughaustunnel in Fahrtrichtung Pratteln. Die Beschränkung auf 30 km/h leuchtet auf, wenn sich ein Kurs auf dem folgenden, unübersichtlichen Streckenabschnitt befindet. Die Geschwindigkeitsangabe von 50 km/h gilt erst von dem Moment an, wo die letzte Achse des Zuges die Kurve passiert hat.
Signal G 7 Die beleuchtete gelbe Zahl 30 erscheint, wenn sich noch ein Vorkurs im unübersichtlichen Streckenabschnitt befindet (Zeughaustunnel).
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Signal G 8 Die beleuchtete grüne Zahl 50 erscheint, wenn der folgende unübersichtliche Streckenabschnitt frei ist (Zeughaustunnel).
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Vorübergehende ortsveränderliche Geschwindigkeitssignale (G)
Diese auch als Langsamfahrsignale bezeichneten Tafeln stehen bei vorübergehenden Veränderungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit, also meist bei Baustellen. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind sie mit zusätzlichem gelbem Blinklicht ausgerüstet.
Signal G 9Das Anfangssignal bezeichnet den Beginn eines Streckenabschnitts, auf dem die vorübergehende Geschwindigkeitsreduktion gilt (Hechtliacker).
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Signal G 10 Das Signal zeigt die höchstzulässige Geschwindigkeit für einen Streckenabschnitt als Vorsignal an. Die Geschwindigkeitseinschränkung gilt ab dem folgenden Signal G 9. Die Ziffern bedeuten: 0,5 = 5 km/h, 1 = 10 km/h, 2 = 20 km/h, 3 = 30 km/h, 4 = 40 km/h, 5 = 50 km/h.
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Signal G 11 Die Kombination der Signale G 9 und G 10 zeigen den Beginn eines Streckenabschnitts an, für den die angegebene Geschwindigkeitsreduktion gilt (Oberwil).
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Signal E 1 Das Endsignal hebt die Beschränkung nach Signal G 9 - G 12 sowie Hws 20 und Hws 21 auf (St.Johannvorstadt: Aufhebung eines vorangehenden Kreuzungsverbots Hws 20).
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